02.11.2025 - Der Tierschutzverein Brandenburg wartet noch immer auf eine Rückmeldung der Stadt Brandenburg an der Havel zur Betriebserlaubnis für das Tierheim in der Caasmannstraße 16. Obwohl die Änderung der Erlaubnis vom Veterinäramt selbst angestoßen und für erforderlich erklärt wurde, liegt bis heute keine Entscheidung vor.
Das Veterinäramt begründete diese Forderung mit veränderten baulichen und personellen Rahmenbedingungen, die eine Anpassung an aktuelle gesetzliche Anforderungen wohl nötig machten. Der Verein geht nach aktuellem Stand davon aus, dass der Behörde alle einreichbaren Unterlagen vollständig vorliegen. Unklar bleibt jedoch, ob und welche weiteren Nachweise die Behörde noch verlangt oder welche Schritte im Verfahren vorgesehen sind – entsprechende Rückmeldungen stehen bislang trotz vereinseitiger Nachfrage aus.
Im Mittelpunkt steht die fachliche Eignung der verantwortlichen Personen: Neben der amtierenden Tierheimleitung ist ein festangestellter Mitarbeiter benannt, der sich seit 2018 im Tierheim engagiert, ausgebildeter Hundetrainer mit behördlicher Genehmigung zum Betreiben einer Hundeschule inkl. einschlägiger Praxiserfahrung ist, den gesetzlich vorgesehenen Sachkundelehrgang zum Betreiben von Tierheimen absolviert sowie die Theorie-Prüfung (schriftlich und mündlich) erfolgreich abgelegt hat. Das Veterinäramt fordert dem Vernehmen nach, nun jedoch zusätzlich den Nachweis über eine praktische Sachkunde-Prüfung. Fakt ist jedoch, dass es bundesweit keine praktische Sachkundeprüfung für den Betrieb eines Tierheims gibt – sondern nur die o. g. schriftliche und mündliche Prüfung, wie auch die Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. schriftlich bestätigte. Es liegt daher im Ermessen der Behörde, wie sie die bestehenden Verwaltungsvorschriften auslegt und anwendet. Diese sehen vor, dass zusätzlich zum Lehrgang ein sogenanntes Fachgespräch geführt werden KANN, um die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz).
Ein solches Fachgespräch kann zum Beispiel vor Ort stattfinden oder mit einer praktischen Einweisung verbunden werden. Manche Veterinärämter nutzen dieses Instrument aktiv – andere akzeptieren zunächst die vorgelegten Nachweise. In Brandenburg an der Havel wurde bislang nicht erklärt, welche Vorgehensweise das hiesige Veterinäramt wählt oder welche Nachweise konkret gewünscht sind.
Damit bleibt unklar, welche konkreten Anforderungen die Behörde noch sehen will und das Verfahren verzögert sich.
Während wir alles daransetzen, qualifizierte und engagierte Fachkräfte langfristig zu gewinnen, fortzubilden und zu halten, droht die Betriebserlaubnis letztlich nicht an fehlender Eignung, sondern an fehlender Klarheit auf Behördenseite zu scheitern.
Da diese Genehmigung die Grundlage für die langfristige Sicherung des Tierheimbetriebs und damit auch für die Versorgung der Fund- und Abgabetiere unserer Stadt darstellt, sehen wir es als unsere Pflicht, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand zu informieren.
Wir respektieren die Vielzahl kommunaler Aufgaben und wissen, dass Verwaltungsverfahren Zeit beanspruchen. Gleichwohl möchten wir betonen, dass die ausbleibende Entscheidung nicht nur eine formale Frage ist, sondern unmittelbare Auswirkungen auf die Zukunft des Tierheims, auf Tiere, Mitarbeitende und ehrenamtlich Engagierte hat.
In der Zwischenzeit laufen die Bauarbeiten auf dem Tierheimgelände auf Hochtouren. Dank des außergewöhnlichen Engagements beteiligter Firmen und zahlreicher Ehrenamtlicher schreiten die Arbeiten in beeindruckender Geschwindigkeit voran – die Fortschritte und Ergebnisse sind täglich sichtbar und in unserem Bautagebuch dokumentiert.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Oberbürgermeisterwahl am 9. November 2025 möchten wir allen Kandidatinnen und Kandidaten die Gelegenheit geben, sich öffentlich und konkret dazu zu positionieren,
• wie genau sie sich die künftige Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V. vorstellen,
• wie sie die tierschutzrechtliche Verantwortung der Stadt konkret wahrnehmen wollen,
• und welche genauen Schritte sie unternehmen werden, um die Betriebserlaubnis rechtzeitig auf den Weg zu bringen?
Allgemeine Bekenntnisse zum Tierschutz und zu unserem Verein hören wir häufig – entscheidend ist jedoch, wie der Tierschutz in Brandenburg tatsächlich umgesetzt und wie unser Verein überleben wird. Wir wünschen uns daher klare Aussagen statt wohlklingender Floskeln, damit Bürgerinnen und Bürger vor der Wahl wissen, wofür die Kandidierenden wirklich stehen.
Wir stehen für sachliche Gespräche, transparente Verfahren und verlässliche Strukturen im Sinne des Tierschutzes bereit – jederzeit.
Tierwohl darf keine Frage des politischen Kalenders sein, und Verantwortung endet nicht an der Wahlurne.





