...so auch in unserem Tierheim und in den Tierunterkünften, die naturgemäß stets und ständig besonderen Belastungen verschiedenster Bewohner standhalten müssen. Hauseigentümer und Tierbesitzer kennen das Problem nur allzu gut: Es gibt einfach IMMER etwas zu tun. Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, die nicht nur Kosten verursachen, sondern vor allem handwerkliches Geschick erfordern. Wir sind also im Dauereinsatz, stellen Fördermittelanträge, kassieren Absagen, bitten um Spenden, beauftragen Firmen und versuchen aufgrund der finanziellen Belastung möglichst viel nach und nach selbst zu reparieren. Aktuell stehen die auf den Bildern dokumentierten baulichen Maßnahmen auf unserer Mängelliste, die auch bereits behördlich kritisiert wurden. Doch Kritik vom Schreibtisch aus, hilft im Ehrenamt weder uns noch unseren Bewohnern! Wir brauchen tatkräftige Unterstützung und möchten für die Lebensqualität und Sicherheit unserer Bewohner vor Ort einstehen.
Wir brauchen Manpower, Handwerker … KURZ: EUCH! JETZT!
Wer kann uns vor allem baulich, gern auch finanziell helfen, wo andere nur „zusehen“? Meldet euch bitte gern direkt bei uns im Tierheim unter 03381 304140 oder info@tierheim-brandenburg.de
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen zur aktuellen Situation im Tierheim Caasmannstraße veröffentlicht der gemeinnützige Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e.V (TSV) als Betreiber des Tierheims folgende
PRESSEMITTEILUNG
Im Tierheim Caasmannstraße beschäftigt der TSV derzeit 6 hauptamtliche Tierpfleger, 2 Auszubildende und einen BFDler. Der durchschnittliche Bestand beträgt 120 Tiere. Aktuell befinden sich 66 (davon 56 Fundtiere und Sicherstellungen) Katzen, 35 (davon 26 Fundtiere und Sicherstellungen der Stadt) Hunde sowie zwei Kleintiere in dem Tierheim.
2022 konnten durch den TSV insgesamt 24 Hunde, 82 Katzen und 26 Kleintiere aus dem Tierheim vermittelt werden.
Die Dauer des Aufenthaltes von Tieren im Tierheim Caasmannstraße bis zu ihrer Vermittlung ist individuell und hängt von der Rasse, der Vorgeschichte und dem Krankheitsbild des jeweiligen Tieres ab. Eine Verweildauer im Tierheim Brandenburg kann wenige Tage aber auch mehrere Monate oder in einzelnen Fällen sogar Jahre betragen. Die durchschnittliche Verweildauer im Tierheim Brandenburg ist vergleichbar mit anderen Tierheimen der Bundesrepublik Deutschland. Das Tierheim Berlin, das größte Tierheim Europas, beantwortet die Frage nach der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer auf seiner Homepage beispielsweise wie folgt: „Das hängt von der Vermittlungschance ab. Der Aufenthalt kann wenige Stunden bis zu mehreren Monaten oder sogar Jahren dauern. Schwer vermittelbare Hunde und Katzen – vor allem ältere Tiere, „Listenhunde“ oder besondere „Sorgenkinder“ – warten leider manchmal ein Jahr und länger auf ein neues Zuhause.“ Dies entspricht auch unseren Erfahrungen. Ein Beispiel: Der Staffordshiremix Pollux wurde im Juni 2012 geboren und 2013 durch das Ordnungsamt sichergestellt, da die Haltung seiner Rasse und deren Mischlinge im Land Brandenburg verboten ist. Seither wird durch die Mitarbeiter des Tierheims Caasmannstraße versucht für Pollux ein neues Zuhause außerhalb des Landes Brandenburg zu finden.
Während der TSV die Kosten privat abgegebener Tiere alleine trägt, erstattet die Stadt Brandenburg an der Havel dem TSV für die verhaltensgerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung von Fundtieren und sichergestellten Tieren auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt Brandenburg vom 25. August 2004 Kosten. Die Kostenerstattung durch die Stadt Brandenburg sieht einen Tagessatz von 0,25 Euro pro Kleintier, von 2 Euro pro Katze und 4 Euro pro Hund vor.
Diese Fundtierkostenerstattung richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. So gilt das Fundrecht gemäß § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch für Tiere. Tiere, die besitzlos aber nicht herrenlos sind, gelten als Fundsachen im Sinne von § 965 Absatz 1 BGB. Nach § 966 Absatz 1 BGB ist der Finder zur Verwahrung der Fundsache verpflichtet. Nach § 967 BGB ist der Finder berechtigt, die Fundsache an die zuständige Behörde abzuliefern. Damit ist die zuständige Gemeinde des Fundortes zur Verwahrung der Sache verpflichtet. Für eine auf ihre Veranlassung durchgeführte Unterbringung eines Fundtieres im Tierheim hat sie daher die Kosten zu übernehmen. Zwar geht nach § 973 Absatz 1 BGB mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes grundsätzlich das Eigentum auf den Finder über, verzichtet aber der Finder nach § 976 Absatz 1 BGB der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über. Die Kostenübernahmepflicht besteht dann fort.
Bereits im Rahmen eines von der Bundesregierung Herbst 2016 sowie im Frühjahr 2017 moderierten Runden Tisches zur Lage der Tierheime wurde von den Tierschutzverbänden die unzureichende Kostenerstattung der Städte und Kommunen als Ursache für die schlechte finanzielle Lage der Tierheime – von der auch der TSV betroffen ist - genannt. Dabei haben die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände die Verantwortung der Städte und Kommunen für die Fundtierkostenerstattung anerkannt. In der Folge der ersten Sitzung des runden Tisches hatte sich der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages bereits am 1. Dezember 2016 mit der Fundtierkostenproblematik befasst. Nach dem Beschluss hatte sich der Hauptausschuss zu der Mitverantwortung der Städte für die Erhaltung von Tierheimen, die im Auftrag der Städte tätig sind, um deren gesetzliche Aufgabe der Betreuung von Fundtieren bekannt und den Städten empfohlen, bei abgegebenen Tieren im Lichte der aktuellen Rechtsprechung eine großzügige Einordnung als Fundtiere vorzunehmen und ggf. die dafür an die Tierheime zu zahlenden Vergütung einer Neubewertung zu unterziehen. In einer zweiten Sitzung des Runden Tisches zur Lage der Tierheime wurde überdies vereinbart, dass zwischen den teilnehmenden Tierschutz- und kommunalen Spitzenverbänden ein Austausch über die Höhe der Kostenerstattung für die Versorgung von Fundtieren stattfindet. All dies ist im Tierschutzbericht der Bundesregierung 2019 auf Seite 24 f. nachzulesen.
Tatsache ist, dass bis heute keine Neubewertung der an das Tierheim Caasmannstraße für Fundtiere zu zahlenden Vergütung erfolgt ist. Auch nach mehrfacher Anzeige durch den TSV gelten in der Stadt Brandenburg bis heute die gleichen Tagessätze wie im August 2004. Dem steht gegenüber, dass der Verbraucherindex für Hundefutter und Katzenfutter allein seit 2020 um 30 Prozent gestiegen, der Primärenergieindex 2022 mit 156,9 % inzwischen zweieinhalbmal so hoch liegt wie zu Vor-Corona-Zeiten (veröffentlicht bei statista Research Department, 23.02.2023 sowie bei vbw-Energiepreisindex) und im November 2022 eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten ist.
Erschwerend kam für das Tierheim im Jahr 2018 eine Änderung der bisherigen städtischen Abrechnungspraxis bei Fundtieren und sichergestellten Tieren in externen Pflegestellen hinzu. Während unter dem früheren Leiter des Veterinäramtes für besonders junge, schwache, alte und schwerkranke Fundtiere bzw. sichergestellte Tiere Kosten von der Stadt Brandenburg auch dann übernommen wurden, wenn der zusätzliche Pflegebedarf in externen Pflegestellen, also außerhalb des Tierheims erbracht wurde - dazu zählten unter anderem auch Katzenkitten, die ohne eine Rundumbetreuung keinerlei Chance auf Überleben gehabt hätten – änderte sich die Auslegung unter der neuen Amtsleitung und durch das Rechtsamt der Stadt Brandenburg. Eine Kostenübernahme für die in externen Pflegestellen versorgten Tiere wurde rückwirkend nicht mehr anerkannt. Dies führte in der Folge zu Rückforderungen für diese extern gepflegten Tiere durch das Veterinäramt in Größenordnung von knapp 15.000 Euro, die durch den TSV unter erheblicher finanzieller Anstrengung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in Raten an die Stadt zurückgeführt wurden. Unter der neuen Leitung des Tierheims wurde die Abrechnungspraxis sofort konsequent umgesetzt. Kosten für Tiere in externen Pflegestellen wurden seit 2018, mit Ausnahme der bis dahin gültigen Regelung mit dem damaligen Amtsveterinär zur Aufzucht von Kitten, nicht mehr gegenüber der Stadt abgerechnet.
In den vergangenen Wochen hat das Veterinäramt Hunde aus dem Tierheim abgeholt. Alle diese Tiere waren in tierärztlicher Behandlung. Bei den im September 2022 abgeholten Hunden handelte es sich unter anderem um ein Muttertier und ihre sieben Welpen, die zum Zeitpunkt der Herausnahme noch von der Mutter gesäugt wurden und noch nicht durch das Veterinäramt geimpft waren. Zudem wurden sie erst kurz vor ihrer Abholung durch das Veterinäramt zur Vermittlung freigegeben. Auch diese Tiere, ebenso die anderen Hunde, waren in tierärztlicher Überwachung und im Bedarfsfall in Behandlung. Über den Verbleib der abgeholten Tiere hat der TSV keine Kenntnis, da das Veterinäramt dazu gegenüber dem TSV keine Angaben gemacht hat.
In jüngster Zeit – zuletzt am 17.02.2023 - wurden durch das städtische Veterinäramt zudem erstmals bauliche Mängel im Tierheim Caasmannstraße beanstandet. Dies betraf unter anderem einige angeknabberte Fensterbretter, einen zerkratzten Fensterrahmen und auch einige gelockerte Fliesen. Dank der überwältigenden Unterstützung von Unternehmen und der Brandenburger Bevölkerung und einer enormen Spendenbereitschaft, ohne die das Tierheim nicht existieren könnte, sind die Reparaturen bereits in Arbeit und werden in den kommenden Tagen und Wochen behoben sein. Über den Fortschritt der angelaufenen Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten informiert der TSV regelmäßig auf seiner Homepage sowie auf Instagram und Facebook.
Der TSV vermittelt seit über einem Jahrzehnt entsprechend seiner Vermittlungsphilosophie „Das passsende Tier zum passenden Menschen“ seine Schützlinge an verantwortungsvolle Interessenten und ist stolz auf eine Rückgabequote, die bei 0,01 Prozent liegt.
Brandenburg an der Havel, 6. März 2023
Der Vorstand des Tierschutzvereins Brandenburg an der
Havel e.V.