Um unseren Schützlingen die Chance auf ein neues Zuhause zu ermöglichen, die Einsatz- und Arbeitsfähigkeit im Tierheim zu gewährleisten sowie die Lebensqualität unserer Tiere zu erhöhen, wird die Tiervermittlung, das Gassigehen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit ab dem 01.02.2021 eingeschränkt wieder aufgenommen. Die oberste Priorität liegt dabei auf dem Schutz unserer Mitarbeiter/-innen und Ehrenamtler/-innen, es gelten daher die nachfolgenden Bedingungen:
Tierheimbetrieb unter Berücksichtigung von SARS-CoV-2/Corona (Covid 19)
Serviceliste
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1.
1. Ein Besuch des Tierheimes ist ausschließlich nach vorheriger Terminabstimmung möglich. Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kommt es bei der Terminvergabe zu erheblichen Wartezeiten (Bearbeitungszeit derzeit 6-8 Wochen). Offene Besuchstage entfallen auf unbestimmte Zeit.
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2.Listenelement 2
2. Im Vorfeld des Tierheimbesuches werden alle relevanten Nachfragen, Rückfragen und Informationen per Telefon, ggf. auch Videoanruf, ausgetauscht. Räumen Sie sich bitte Zeit für ein umfangreiches Telefonat ein. Diese Maßnahme dient dazu, die Suche weitestgehend einzuschränken und den Kontakt vor Ort auf das nötige Maß (hier das Kennenlernen der in Frage kommenden Tiere) zu beschränken. Ggf. stellen wir schon bei der Vorabfrage fest, dass derzeit kein passendes Tier für Sie dabei ist, dies ist kein Angriff gegen Ihre Person oder Ihre Tierliebe. Bedenken Sie: Wir sind ein Tierheim und helfen notleidenden Tieren mit unterschiedlichsten Vorgeschichten, Charaktereigenschaften und Ansprüchen - all dies wird auch bei der Vermittlung in ein passendes Zuhause berücksichtigt. Bei der Suche nach der passenden tierischen Begleitung ist daher viel Geduld gefragt!
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Punkt 3Listenelement 3
3. Ein Betreten des Tierheimgeländes ist nur mit Mund-Nasen-Schutz FFP2-Masken oder OP-Masken (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren) gestattet. Im Rahmen von Vermittlungsgesprächen oder vergleichbaren Terminen ist zudem - je nach aktuellem Inzidenzwert - ein Testnachweis nicht älter als 24 Sunden bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Mögliche Testzentren unserer Stadt finden Sie am Ende dieser Seite. Ebenso ist das Mitführen von eigenem Schreibmaterial (Stift) von Vorteil. Die Personenanzahl wird - entsprechend der aktuellen Regelungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene - auf das für die Vermittlung notwendige Maß begrenzt. Bei hohen Wartezeiten (z. B. aufgrund von Notfällen o. Ä.) werden Sie ggf. gebeten in Ihrem Auto zu warten, wir holen Sie dann von dort ab.
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Punkt 4Listenelement 4
4. Beim Tierheimbesuch ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu allen anwesenden Personen einzuhalten. Die unnötige Berührung von Einrichtungsgegenständen o. Ä. ist zu vermeiden.
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Punkt 5
5. Die vor Ort bereitgestellten Möglichkeiten zum Hände waschen und desinfizieren sind zu nutzen.
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Punkt 6
6. Besucher des Tierheimes werden mit Vor- und Familiennamen, Anschrift und Telefonnummer in einer Anwesenheitsliste erfasst. Diese wird für 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgezeigt.
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Punkt 7
7. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise über ggf. vorhandene länderspezifische Regelungen zu den aktuell geltenden Kontakt- und ausgangsbeschränkungen.
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Punkt 8
8. Die vorgenannten Punkte finden analog auch auf Gassigeher/-innen und ehrenamtlich Tätige Anwendung. Um den bestehenden Kontaktbeschränkungen gerecht zu werden, laufen Gassigänger/-innen zudem maximal zu zweit und unter Einhaltung des Mindestabstandes. Die Terminvergabe erfolgt grundsätzlich zeitversetzt. Gleiches gilt für Hundeinteressenten im Rahmen der Kennenlernphase.
Unbedingt an Mundschutz und eigenen Stift denken!
Über den nachfolgenden Button erhalten Sie eine Übersicht der Test-Zentren in der Stadt bzw. im Land Brandenburg. Der Test ist grundsätzlich kostenfrei und bedarf i. d. R. lediglich einer Online-Terminvereinbarung unter dem jeweils angegebenen Link.