Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Fundort. Unser Tierheim ist für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel inkl. Plaue, Kirchmöser, Klein Kreutz, Saaringen, (Neu)Schmerzke, Paterdamm, Wust und Gollwitz, sowie Premnitz mit seinen Ortsteilen Döberitz, Gapel und Mögelin zuständig. Sie können das Tier direkt zu uns bringen oder eine Abholung abstimmen. Wichtig! Erreichen Sie uns nicht, rufen Sie bitte die Feuerwehr (03381 6230) an, diese verbringt das Fundtier ins Tierheim, ohne dass dem Finder dafür Kosten entstehen.
Für Fundtiere innerhalb der nachfolgend genannten Gemeindegebietsgrenzen, bitten wir Sie die zuständigen Ämter direkt zu kontaktieren:
Amt Beetzsee - Telefon: 03381-799-90
Amt Brück - Telefon: 033844-623-36
Amt Groß Kreutz - Telefon: 033207-351-20
Amt Wusterwitz - Telefon: 033839-669-21
Amt Werder - Telefon: 03327-739-289
Amt Ziesar - Telefon: 033830-654-204
Kloster Lehnin - Aufnahme durch Tierhilfe Potsdam
Telefon: 01517/ 0121202
Leider sind die Tierheime an Zuständigkeitsgrenzen gebunden. Sofern Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns gern telefonisch bzw. rufen Sie beim zuständigen Veterinäramt, Ordnungsamt, der Feuerwehr oder der Polizei an.