Tierheim Brandenburg an der Havel
PRESSEERKLÄRUNG
Veterinäramt entzieht erneut Hund aus dem Tierheim – Tierschutzverein erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel
06.06.2025, Der Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e. V. erhebt schwere Vorwürfe gegen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg. Bestand nach der über 6-stündigen Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Potsdam am 14.05.2025 vor Ort im Tierheim und im Hinblick auf den dort getroffenen Vergleich die Hoffnung auf eine Verbesserung der Zusammenarbeit, ist diese mit den Vorkommnissen am 04. und 05. Juni 2025 nun zunichte. Am 05. Juni 2025 wurde der Hund „Otis“ ohne Vorwarnung durch die Amtstierärztin und ihre Stellvertreterin aus dem laufenden Tierheimalltag gerissen – trotz dokumentierter Vermittlungsbemühungen, tierärztlicher Indikation und fachlich betreutem Verhaltenstraining inkl. laufender Kennenlernphase mit einer kompetenten Interessentin. Dem voran gegangen war die Bitte des Tierheimes Otis aufgrund der Feststellung eines zögerlichen Fressverhaltens, sichtbarer gräulicher Verfärbungen von drei Zähnen im rechten Unterkiefer (die das Veterinäramt falsch dem Oberkiefer zuordnete) und dem dringenden Verdacht einer beginnenden Zahnproblematik, dem Tierarzt vorstellen und – unter Berücksichtigung des selektiven Verhaltens des Hundes – zeitgleich ein Dentalröntgen durchführen lassen zu dürfen. Die Forderung der vorherigen Absprache tierärztlicher Behandlungen ergab sich aus einem Schreiben der Amtsveterinärin vom 27. Mai 2025 hier heißt es: „(…) die Entscheidung über Art und Umfang tierärztlicher Maßnahmen obliege grundsätzlich und ausschließlich der Behörde“. Die durch die Tierpfleger:innen aufgezeigten Feststellungen reichten der Amtsveterinärin jedoch nicht aus und so verzögerte sie die tierärztliche Behandlung und schlimmer noch, nötigte sie das Tierheim gegen die eigene Betriebsordnung und das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Denn demnach sind kranke oder verletzte Tiere unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen. Im gleichen Atemzug lehnte die Amtsveterinärin auch die Bitte des Tierheimes ab, geriatrische Blutprofile bei älteren Tieren sowie die regelmäßige Kontrolle des Zahnstatus sowie prophylaktische Maßnahmen wie Parasitenprophylaxe bei Fund- und Sicherstellungstieren einmal jährlich im Rahmen der Vorsorge zuzulassen. Dem Entzug von Otis gingen nun zwei unangekündigte Kontrollgänge innerhalb von 24 Stunden voraus, bei denen dem Tierheim sowohl die Einsicht in Notizen als auch die Herausgabe eines Protokolls verweigert wurde. Die Verantwortlichen des Tierheims sehen sich mit dem zunehmenden Eindruck konfrontiert, dass das Veterinäramt gezielt auf Eskalation hinarbeitet – mit dem Ziel, den Verein strukturell zu beschädigen.„Otis war auf dem besten Weg in ein neues Leben – nun ist er fort. Diese Fortnahme war weder medizinisch noch rechtlich notwendig, sondern Ausdruck eines Amtsgebarens, das weder transparent noch tierschutzgerecht ist“, so der Vereinsvorstand. „Unsere Tierärztin war am Tag der Maßnahme im Tierheim angekündigt. Die behauptete tierärztliche Zweitmeinung wurde nicht nur ohne Rücksprache, sondern sogar unter aktiver und tagelanger Verhinderung einer Erstuntersuchung eingeleitet.“ Hinzu kommt: Otis zeigt ein spezielles Verhalten gegenüber Fremden. Eine tierärztliche Untersuchung ohne Vorbereitung, ohne Bezugsperson und ohne medizinisch geplante Sedierung widerspricht sowohl veterinärmedizinischer Sorgfalt als auch tierethischem Mindeststandard. Der Tierschutzverein hat nun eine formelle Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die beteiligten Amtstierärztinnen eingereicht und ein Hausverbot gegen diese ausgesprochen.
Zentrale Kritikpunkte:
➡️ Wiederholte Verweigerung tierärztlich gebotener Behandlungen
➡️ Fortnahme von Tieren mitten im aktiven Vermittlungsprozess und entgegen dem bestehenden Fundtierbetreuungsvertrag
➡️ Ausschluss des Tierheims aus Entscheidungsprozessen
➡️ Drohungen gegen die bestehende Betriebserlaubnis
➡️ Systematische Untergrabung der Arbeit des Tierschutzvereins – mitten im laufenden Umbau und während des 35-jährigen Jubiläumsjahres
Die Leitung des Vereins betont: „Wir erkennen das Kontrollrecht der Veterinärbehörde selbstverständlich an. Doch wir erwarten rechtsstaatliches Verhalten, keine Willkür. Die gezielte Wiederholung dieses Vorgehens, das Ignorieren gerichtlicher Vorgaben und das Ausblenden jeder Kommunikations- und Beratungslinie lassen nur einen Schluss zu: Hier soll ein funktionierendes Tierheim systematisch zerstört werden.“
Der Tierschutzverein fordert:
1. Die sofortige Rückgabe des Hundes Otis
2. Die Herausgabe aller Protokolle der Begehungen vom 04. und 05. Juni 20253.
3. Klare rechtliche Aussagen zur Genehmigungspflicht tierärztlicher Maßnahmen
Die Öffentlichkeit wird um Unterstützung gebeten.
„Tierschutz braucht Vertrauen, keine Zwangsmaßnahmen. Wir brauchen Rückhalt – für die Tiere und für unsere Arbeit.“
Kontakt für Rückfragen:
Tierschutzverein Brandenburg an der Havel e. V.
Caasmannstraße 16
14770 Brandenburg an der Havel
Dazu auch:
PRESSEMITTEILUNG, 18. April 2025
Update zum Bauantrag des Tierheims - Baufreigabe erteilt, doch Hürden bleiben.
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