Was tun, wenn ich ein Tier gefunden habe?
1. Fundort
Das ist die wichtigste Frage: Wo haben Sie das Tier gefunden?
Von der Antwort hängt ab, welches Tierheim zuständig ist. Hier eine Übersicht der umliegenden Gemeinden und Zuständigkeiten:
- Stadt Brandenburg (mit Plaue, Kirchmöser, Klein-Kreutz, Saaringen, (Neu)Schmerzke, Paterdamm, Wust und Gollwitz)
- Zuständig sind hier zwei Tierheime: Tierheim Jodeit (03381-663270) und Tierheim Caasmannstraße (03381-304140).
Jedes Tierheim hat seinen eigenen Zuständigkeitsbereich innerhalb Brandenburgs, wobei jedoch auch Tiere aus dem jeweils anderen Bereich aufgenommen werden, wenn diese ins "falsche" Tierheim kommen. - Alternativ kann notfalls auch die Feuerwehr informiert werden, die dann auf Kosten des Tierhalters das Fundtier abholt und ins Tierheim bringt [Telefon: 03381-6230 (Leitstelle)].
- Zuständig sind hier zwei Tierheime: Tierheim Jodeit (03381-663270) und Tierheim Caasmannstraße (03381-304140).
- Amt Kloster Lehnin (Telefon: 03382-73070)
- Zuständig ist das Tierheim Caasmannstraße/Brandenburg. Die Fundtiere werden bei Bedarf abgeholt, das Ordnungsamt parallel dazu von uns informiert - sofern noch nicht durch den Finder selbst geschehen.
- Amt Beetzsee (Telefon: 03381-79990)
- Zuständig ist das Tierheim Caasmannstraße/Brandenburg, ABER: vorab muss der Finder das Ordnungsamt über seinen Fund informieren. Erst dann gibt es grünes Licht zur Aufnahme im Heim. An Wochenenden/Feiertagen kontaktieren Sie bitte das Tierheim Caasmannstraße, denn wir haben eine Notfallnummer vom Amt, die wir in solchen Fällen nutzen.
- Amt Groß Kreutz (Telefon: 033207-3510)
- Fundtiere im Bereich des Amtes Groß Kreutz müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Dieses veranlasst dann die Unterbringung. Ist das Ordnungsamt nicht erreichbar (Wochenende), ist die
Polizei zu verständigen. Fundtiere aus diesem Amt werden NICHT im Tierheim Caasmannstraße aufgenommen.
- Fundtiere im Bereich des Amtes Groß Kreutz müssen dem Ordnungsamt gemeldet werden. Dieses veranlasst dann die Unterbringung. Ist das Ordnungsamt nicht erreichbar (Wochenende), ist die
Polizei zu verständigen. Fundtiere aus diesem Amt werden NICHT im Tierheim Caasmannstraße aufgenommen.
- Amt Wusterwitz (Telefon: 033839-66929)
- Fundtiere in diesem Amtsbereich müssen dem Ordnungsamt Wusterwitz gemeldet werden. Dieses veranlasst dann die Unterbringung des Fundtieres. Ist das Ordnungsamt nicht erreichbar (Wochenende), ist die Polizei zu verständigen. Fundtiere aus diesem Amt werden NICHT im Tierheim Caasmannstraße aufgenommen.
- Amt Ziesar (Telefon: 033830-6540)
- Fundtiere in diesem Amtsbereich müssen dem Ordnungsamt Ziesar gemeldet werden. Zuständig ist (derzeit) das Tierheim Verlorenwasser bei Belzig. Fundtiere aus diesem Amt werden NICHT im Tierheim Caasmannstraße aufgenommen.
Bitte beachten Sie diese Zuständigkeiten, denn Tierheime DÜRFEN nicht alle Fundtiere aufnehmen. Dies ist klar geregelt.
2. Kommen Kosten auf mich zu?
Nein. Kann der Finder eindeutig belegen, dass er wirklich "nur" der Finder ist, kommen keinerlei Kosten auf ihn/sie zu.
3. Was passiert mit dem Fundtier?
Grundsätzlich wird erst einmal eine gewisse Zeit abgewartet, ob sich ein Halter meldet/findet. Ist der Hund gechippt, wird versucht, über diese Nummer den Halter zu finden und zu
kontaktieren.
Findet sich der rechtmäßige Halter, muss er sämtliche entstandene Kosten (z.B. Fahrkosten, Feuerwehr, Futterkosten) übernehmen. Hier gilt: je länger das Tier im Heim sitzt, desto teurer wird das
Auslösen.
Gesetztlich hat der rechtmäßige Halter sogar 6 Monate Zeit, sein Tier (verlorene Sache) zurück zu fordern - muss dann jedoch mit hohen Kosten rechnen.
4. Kann ich das Tier einfach behalten?
Davon ist abzuraten. Erstens müssen Sie bedenken, dass das Tier vielleicht schmerzlich vermisst wird und seine Familie fast verrückt wird vor Sorge.
Zweitens sollten Sie bedenken: Sie wissen nichts über das Tier, kennen seine Vorgeschichte nicht. Vielleicht wurde der Hund ausgesetzt, weil er das Kind gebissen hat? Wollen Sie Ihre Kinder
gefährden?
ZUMINDEST müssen Sie den Fund beim zuständigen Ordnungsamt und Tierheim melden!
Findet sich kein Halter, spricht nichts dagegen, dass Sie dem Tier ein Heim geben. An erster Stelle sollte dann ein Tierarztbesuch stehen.
Findet sich der Halter, müssen Sie das lieb gewonnene Tier auf alle Fälle zurück geben - so schmerzlich das dann auch ist.
Welche Tiere finden im Tierheim Caasmannstraße überhaupt Aufnahme?
- Hunde
- Katzen
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Hamster
- Mäuse
- Ratten
- kleine Ziervögel (Wellensittich, Nymphensittich, Finken)
- Im Notfall auch Chinchillas
Welche Tiere können nicht aufgenommen werden?
- sämtliche Nutztiere (Hühner, Pferde, Ziegen etc.)
=> zuständig: Veterinäramt Brandenburg/Havel
- Wildtiere (Rehe, Füchse, Marder etc.)
=> Meldung ans Ordnungsamt (für die Stadt Brandenburg: 03381-583207): zuständig ist der Revierjäger/-förster, der dann vom O-amt informiert wird
- Wildvögel und Igel
=> Naturschutzzentrum Krugpark, Telefon: 03381-663135
- freilebende (wilde) Katzen
- Frettchen
=> im Tierheim existieren keine Unterbringungsmöglichkeiten!
- Exoten (Skorpione, Schlangen etc.)
=> im Tierheim existieren keine Unterbringungsmöglichkeiten!
=> Erlaubnispflicht!
=> Exoten-Experte mit allen Erlaubnispapieren: Marko Hafenberg in Brandenburg/Havel 0173-2473199
Willkommen im Tierheim
des Tierschutzvereins Brandenburg und Umgebung e.V.





