Die Kastration frei lebender Katzen - Warum und wie finanziert?

Jeder der aufmerksam durch unsere Stadt läuft wird sie sehen. Sie huschen über abgelegene Straßen, zeigen sich in Kleingartenanlagen und insbesondere im Frühjahr und Herbst hört man sie des nachts: frei lebende Katzen.

Immer wieder werden wir mit Fragen zum Thema "wilde Katzen" konfrontiert. Daher wollen wir an dieser Stelle über die wichtigsten Aspekte aufklären.

Was ist eine freilebende Katze?

Freilebende Katzen - umgangssprachlich "wilde Katzen" genannt - sind die Nachkommen ausgesetzter bzw. entlaufener unkastrierter Hauskatzen. Leider gab es und gibt es immer noch Menschen, die wegziehen und ihre unkastrierten Katzen zurück lassen. Auch unerwünschter Nachwuchs, den die eigene Katze mit nach Hause bringt und den man über Kleinanzeigen nicht "los wird", landet ausgesetzt auf der Straße.

Diese Tiere vermehren sich dann naturgemäß insbesondere an Ballungsorten, an denen sie ein hohes Nahrungsangebot finden. Kleingartenanlagen bieten Unterschlupf, Nahrung in Form von Mäusen, Vögeln und Komposthaufen und sind daher beliebte Anlaufpunkte. Zusätzlich finden viele Gartenfreunde im Sommer Gefallen an den süßen Tierchen und füttern sie - zumindest bis zum Herbst, dann kümmert sich niemand mehr. An die Kastration denkt kaum ein katzenlieber Tierfreund.

Erst wenn aus zwei Katzen sechs oder mehr geworden sind wenden sie sich dann dringend Hilfe suchend an den Tierschutzverein, der bitte sofort ausrücken und die Tiere mitnehmen soll. Wohin? Na ins Tierheim wohin denn sonst ...

Können diese Tiere tatsächlich im Tierheim Obdach finden?

NEIN. Es handelt sich in den allermeisten Fällen um Tiere, die sich weder anfassen geschweige denn einfach so einpacken und abtransportieren lassen. Sie sind verwildert, dulden Menschen kaum näher als maximal 2 Meter.

Sperrt man diese Tiere nun erst in kleine Käfige (Quarantänestation) und anschließend in Stuben mit 12 anderen Tieren, leiden sie nicht nur psychische Höllenqualen sondern haben zusätzlich nicht die kleinste Vermittlungschance - wer will schon eine Katze, die sich nicht anfassen lässt?!

Die Versorgung dieser Tiere durch die Pfleger ist unmöglich, denn für die Gabe von Medizin, Wurmkuren, Impfungen etc. müsste man sie anfassen.

"Aber SIE sind doch der Tierschutz, tun Sie was!"

Das tun wir - im Rahmen unserer Möglichkeiten! Der Tierschutzverein finanziert sich über Spenden. Aus ein und demselben Topf muss ein Tierheim mitsamt seinen anfallenden Kosten betrieben und erhalten werden UND Kastrationen müssen finanziert werden. Das ist nicht nur schwer, es ist ohne die finanzielle Mithilfe von Katzenfreunden einfach nicht möglich!

Jedes Jahr beantragt der TSV Fördergelder - zweckgebunden für die Kastration freilebender Katzen. Es muss im Durchschnitt jedoch etwa das ZEHNFACHE dieser Fördermittel für Kastrationen aufgebracht werden, denn die Meldungen reißen nicht ab. Der Tierschutzverein kann das nicht mehr leisten.

Was wird nun?

Spenden, Spenden, Spenden. Wir brauchen dringend Spenden! Die Kastration der Straßenkatzen 2012 läuft und sie will und muss finanziert werden. Wer uns nur irgendwie helfen kann und will, überweist uns einen beliebigen Betrag, jeder Euro hilft!

 

Bankverbindung:
TSV Brandenburg u.U. e.V.
Mittelbrandenburg. Sparkasse Potsdam
BLZ: 160 50 000
Kt.-Nr.: 3 601 000 848

Futterstellen? Erlaubt oder nicht?

Aktuell verbietet die Stadtordnung Brandenburg das Füttern "wilder Tiere", zu denen freilebende Katzen ebenfalls gehören.
Der Tierschutzverein ist jedoch auf sog. Futterstellen (kurz FS) in überschaubarer Zahl angewiesen, um die Katzen im Überblick zu behalten, einfangen und kastrieren zu können (Populationskontrolle).
Stellen, an denen lediglich mal Essensreste aus dem Fenster geworfen werden, sind keine Futterstellen und müssen vermieden werden. Auch lässt sich der eigentliche Sinn der FS, nämlich die Populationskontrolle so nicht erfüllen.

 

NEUERUNGEN !

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.13, wurde die Stadtordnung der Stadt Brandenburg an der Havel geändert. Dem voran ging eine Initiative des TSV, die durch die CDU-Fraktion unterstützt und per Beschlussantrag Nr. 043/2013 in die entsprechenden Gremien eingebracht wurde.

 

War das Füttern wild lebender Tiere gemäß § 4 (3) der Stadtordnung bisher untersagt, heißt es nunmehr:

 

"Das Füttern wild lebender Tiere ist untersagt, Ausnahmen aus Gründen des Tierschutzes, des Naturschutzes, des Jagd- und Weidwesens bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt Brandenburg an der Havel".

 

Dies ist ein wesentlicher Beitrag für den Erhalt von Katzenfutterstellen im öffentlichen Raum und ein wichtiger Erfolg für die Vermeidung des Katzenelends.
 
Der TSV Brandenburg und Umg. e.V. führt in diesem Zusammenhang eine Liste mit seinen aktuellen Futterstellen. Darin enthalten sind neben den Kontaktdaten der Ansprechpartner vor Ort, auch Aussagen zum Tierbestand. Diese Liste wird stetig kontrolliert, aktualisiert und der Stadtverwaltung per Sammelantrag gesandt. Wir weisen höflich aber bestimmt darauf hin, dass Futterstellen ohne Zustimmung der Stadt gemäß der geltenden Stadtordnung illegal sind.
 
Die Beantragung für TSV-Futterstellen erfolgt unter 0175 4464604 direkt über den Verein.
 
Verhaltensregeln für Futterstellen
 
Wir alle wissen, dass es in unserer Gesellschaft nicht nur Katzenfreunde gibt. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet sich daher. Die Beeinträchtigung oder Störung von Anwohnern und/oder Passanten durch eine Katzenfutterstelle ist möglichst zu vermeiden.
 
Wir möchten um Beachtung der folgenden Hinweise bitten, denen insbesondere die TSV-Futterstellen unterliegen:
 
- Wählen Sie einen möglichst wenig frequentierten Ort für die Einrichtung einer Futterstelle, eine unmittelbare Aneinanderreihung von Futterstellen auf engem Raum ist nicht zulässig (z. B. Mehrere Stellen in einer Straße)
 
- Schränken Sie die Fütterung auf max. 2 Mahlzeiten am Tag ein
 
- Vermeiden Sie das laute Rufen und/oder Tellerklappern nach den Tieren
 
- Hinterlassen Sie die Futterstelle sauber (Teller und Futterreste müssen unmittelbar nach jeder Fütterung weg geräumt werden)



Was kostet eine Kastration und wer fängt die Tiere womit?

Die Kosten belaufen sich für ein weibliches Tier auf rund 80 Euro und für ein männliches Tier auf rund 45 Euro.

Die Katzen werden mit Hilfe von Lebendfallen und Futter durch ehrenamtliche Tierschützer/Tierschutzvereinsmitglieder und auch Tierheimpfleger eingefangen und zum Tierarzt transportiert. Am nächsten Tag müssen die Tiere nach ihrer Nacht in einem Schuppen/einer Garage oder notfalls dem Tierheimkeller wieder an ihrem Einfangort ausgesetzt werden. Kastrierte Katzen werden übrigens durch eine Kerbe im Ohr als solche gekennzeichnet.


Natürlich sind es viel zu wenig Menschen mit viel zu wenig Zeit für viel zu viele Katzen ... wer uns personell und vor allem auch mobil durch das Bereitstellen seines Fahrzeugs unterstützen kann, meldet sich gern im Tierheim oder per Email - eine Einweisung ins Fallen-Bedienen ist selbstverständlich.

Besteht die Gefahr, dass Privatleute ihre eigenen Tiere als "freilebend" angeben und so kostenfrei kastrieren lassen können?

Nein. Die Kastration wird nur vom TSV getragen, wenn die Tiere vollkommen scheu und wild sind. Spätestens beim Tierarzt fällt eine zahme "Wilde" auf und der Halter wird zur Kasse gebeten - es erfolgt andernfalls keine Kastration.

Sie kennen einen Ort, an dem einige Katzen frei und unkastriert leben?

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Letzte Aktualisierung der Homepage war am:

22.05.2013

Derzeit befinden sich 83 Hunde, 68 Katzen und 5 Kleintiere im Tierheim.

Katze Claudia informiert:

Camillo, Dolly, Wencke, Helga und Marley haben Interessenten.

 

Aska und Drops und Nanette und Konrad haben sich aus ihrer neuen Familie gemeldet. Auch James, Walter und Cody geht es gut.

 

Stanley, Olga und Enrique sowie Jochen haben Bilder geschickt.

 

Tiger und Susann (2011) haben auch von sich hören lasen.

 

Jolien und Joyce haben Fotos geschickt.

 

Die Post von Shadow, Eric, Neela, Neele, Fritzchen/Sisko und Franka wird demnächst eingearbeitet.